Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 14.06.2000

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   FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97   

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https://dejure.org/2000,13788
FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,13788)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2000 - 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,13788)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,13788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der Beteiligung an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; GewStG § 7
    Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    Dagegen erhob die Klägervertreterin am 27. Dezember 1996 Einsprüche, die sie damit begründete, das vom Beklagten zitierte Urteil des BFH vom 8. Dezember 1993 (XI R 18/93).

    BStBl II 1994, 296 ) sei auf den vorliegenden Fall nicht zutreffend.

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    Vorteile, die aus Geschäftsbeziehungen, die denen zwischen Produktions- und Vertriebsgesellschaften vergleichbar sind, bei denen die eine Gesellschaft eine wirtschaftliche Funktion der anderen erfüllt und eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht, können die Voraussetzungen der Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründen (BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BStBl II 1998, 383 m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    Deshalb reichen Vorteile aus Geschäftsbeziehungen, wie sie üblicherweise auch mit anderen Unternehmen bestehen nicht aus (BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 2/87, BStBl II 1993, 328 ), um notwendiges Betriebsvermögen zu begründen.
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    Allerdings hat der BFH im Urteil vom 4. Februar 1998 (XI R 45/97, BStBl II 1998, 301 ) entschieden, daß freiwillig gezeichnete Anteile an einer Einkaufsgenossenschaft nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn die Vorteile der Genossenschaft bereits durch Pflichtanteile gesichert sind und die weiteren Anteile keine gegenüber den Pflichtanteilen erkennbaren besonderen Vorteile vermitteln.
  • BFH, 26.02.1988 - III R 241/84

    Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Kammerpräsidenten mit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    Soweit Erträge als Entschädigung anzusehen seien, wären sie ebenfalls dem beruflichen Bereich zuzurechnen, wie die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Präsidenten einer Berufskammer (BFH-Urteil vom 26. Februar 1988 III R 241/84, BStBl II 1988, 615 ).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77

    Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97
    In einem solchen Fall ist die Förderung so unmittelbar, daß - wie in der Regel bei Genossenschaftsanteilen von landwirtschaftlichen Betrieben (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BStBl II 1980, 439 ) - die Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen zu rechnen ist.
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 14.06.2000 - A 6 K 155/97   

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VG Magdeburg, 14.06.2000 - A 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,58273)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.06.2000 - A 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,58273)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - A 6 K 155/97 (https://dejure.org/2000,58273)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Die Klägerin hat gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Magdeburg (Az. A 6 K 155/97) Klage erhoben, mit der sie (weiterhin) im Rahmen der Investitionskosten einen Mietkostenanteil in Höhe von 37, 27 DM (19,06 EUR) pro Pflegetag begehrte.

    Allein der Umstand, dass - wie hier - eine Schiedsstellenentscheidung zum wiederholten Mal zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wird, rechtfertigt nicht bereits die Annahme, es werde der Klägerin verwehrt, effektiven Rechtsschutz zu erlangen, zumal nicht ersichtlich ist, dass die Schiedsstelle der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 14. Juni 2000 - A 6 K 155/97 - nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen ist.

    Eine einheitliche Entscheidung über den Antrag der Klägerin war im Übrigen auch deshalb veranlasst, weil die vorausgegangene Schiedsstellenentscheidung durch Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 14. Juni 2000 - A 6 K 155/97- insgesamt aufgehoben worden war.

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